Hinweisgebersystem

Bei VINCI Energies Europe East als Teil der VINCI-Gruppe pflegen wir eine offene Unternehmenskultur und haben den Anspruch, an unser Handeln hohe unternehmensethische Maßstäbe anzulegen. Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Achtung aller, die von unseren Geschäftsaktivitäten betroffen sind. Sie tragen zu unserem Erfolg entscheidend bei.

Wofür wird ein Hinweisgebersystem benötigt?

VINCI Energies in der Division Europe East hat ein sicheres Melde-System zur vertraulichen Entgegennahme und Bearbeitung konzerninterner Hinweise über Sachverhalte eingerichtet, welche die konzerneigenen Aktivitäten sowie die Tätigkeiten von Nachunternehmern und Lieferanten im In- und Ausland betreffen. Die eingehenden Fälle werden von einem Case-Team vertraulich und in der Landessprache des Hinweisgebers bearbeitet.

Mit diesem Hinweisgebersystem verstärken wir unseren Einsatz zur Erkennung und Bekämpfung von Korruption und tragen zur Prävention von Verstößen gegen Menschenrechte, Grundfreiheiten, Gesundheitsschutz- sowie Umweltstandards bei. Die VINCI – Ethikcharta und Verhaltensregeln stellen hierbei stets die Basis unseres Handelns dar.

Wann und was sollte gemeldet werden?

Das Hinweisgebersystem soll genutzt werden, um Straftaten, Unregelmäßigkeiten und andere arbeitsbezogenen Verstöße gegen EU– oder nationales Recht oder Richtlinien von VINCI oder VINCI Energies zu melden. Auf diese Weise wollen wir Risiken für Personen, unsere Organisation, die Gesellschaft und die Umwelt identifizieren und abstellen. Das Meldesystem WhistleB steht allen Mitarbeitenden sowie all unseren externen Mitarbeitenden und Geschäftspartnern offen und dient auch zur Mitteilung von Verstößen entlang der Lieferketten. Beispiele hierfür sind:

  • Umwelt (z.B. Verschmutzung, Verschlechterung, Abfallwirtschaft)
  • Geschäftsethik (z.B. Korruption, Interessenkonflikte, Fälschung von Büchern oder Dokumenten, wettbewerbswidrige Praktiken, Betrug, Verstoß gegen den VINCI-Verhaltenskodex zur Korruptionsbekämpfung)
  • Menschenrechte (Diskriminierung und Belästigung)
  • Menschenrechte und Grundfreiheiten (z.B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Menschenhandel, Verletzung der Rechte der lokalen Bevölkerung)
  • Gesundheit und Sicherheit (z. B. Fehlen geeigneter Präventionsmaßnahmen, Nichteinhaltung von Betriebsverfahren oder Sicherheitsprotokollen, Gefährdung)

Wer kann eine Meldung einreichen?

Mögliche Hinweisgeber sind folgende natürliche Personen:

  • Mitarbeitende von Konzernunternehmen
  • Fremdpersonal (Leiharbeitskräfte, Mitarbeitende von Nachunternehmen, Beschäftigte von Lieferanten und Dienstleistern);
  • von einem Projekt betroffene natürliche Personen (bezüglich Themen, die die Sorgfaltspflicht von VINCI gegenüber der Umwelt und Gesellschaft betreffen)

Welches Ziel wird damit verfolgt?

Unser Ziel gemäß EU-Whistleblowing-Richtlinie ist es, Verstöße gegen das Unionsrecht aufzudecken und zu verhindern und dabei die Personen zu schützen vor negativen Folgen wie Entlassung, Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen, die arbeitsbezogenes Fehlverhalten melden.

Welche Meldemöglichkeiten gibt es?

Möchten Sie etwas melden?

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