VINCI Energies veröffentlicht Delisting-Erwerbsangebot für verbleibende All for One-Aktien.
Frankfurt, 15. Oktober 2026
Die VINCI Energies Deutschland Enterprise Solutions AcquiCo SE („VINCI Energies“), eine 100%ige indirekte Tochtergesellschaft der VINCI S.A., hat heute mit der All for One Group SE („All for One“) eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen.
Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung hat sich All for One dazu verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage sowie unter Beachtung der Treue- und Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat, den Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.
VINCI Energies unterbreitet den verbleibenden Aktionärinnen und Aktionären von All for One daher ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots von 67,50 Euro je nicht unmittelbar von VINCI Energies gehaltener Aktie.
Der Widerruf der Zulassung der All for One-Aktien zum Handel soll frühestens mit Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden.
Vorstand und Aufsichtsrat von All for One unterstützen das Delisting-Erwerbsangebot. Vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und ihrer gesetzlichen Pflichten beabsichtigen sie, den Aktionärinnen und Aktionären in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG die Annahme des Angebots zu empfehlen.
VINCI Energies wird die Angebotsunterlage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) zur Prüfung vorlegen. Nach Gestattung durch die BaFin wird sie in deutscher Sprache sowie in einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter www.afo-offer.com veröffentlicht.
Die Angebotsunterlage wird die vollständigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots und weitere Informationen enthalten. Der Vollzug des Angebots wird für Dezember 2026 erwartet. Nach Wirksamwerden des Delistings werden die All for One-Aktien weder im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse noch an einem vergleichbaren regulierten Markt im In- oder Ausland zum Handel zugelassen sein.
💾Download der Pressemitteilung (DE)
Wichtiger Hinweis
Diese Presseinformation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von All for One-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots und weitere Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht deren Veröffentlichung gestattet hat.
Anlegerinnen und Anleger sowie Inhaberinnen und Inhaber von All for One-Aktien sollten die Angebotsunterlage und alle weiteren mit dem Delisting-Erwerbsangebot zusammenhängenden Dokumente nach ihrer Veröffentlichung sorgfältig lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.